Ich kann Ihnen daher leider keine Hoffnung machen, dass Sie von der im September auszuzahlenden Energiepreispauschale profitieren werden, da aktive und passive Arbeitsverhältnisse hier alleine durch das EStG unterschieden werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Gisbert M. • 18.09.2022
Antwort von Melanie Wegling SPD • 30.09.2022
Frage von Erwin V. • 16.09.2022

Antwort von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 11.10.2022
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.
Frage von Petra E. • 16.09.2022

Antwort von Josip Juratovic SPD • 23.09.2022
Deshalb wurden Vorruheständler nicht vergessen, sondern gehören nicht zur Zielgruppe der Energiepreispauschale.
Frage von Petra E. • 16.09.2022

Antwort von Marco Buschmann FDP • 28.09.2022
Die seit dem Ukrainekrieg stark angestiegenen Energiekosten stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor immense finanzielle Herausforderungen
Frage von Stefanie R. • 16.09.2022

Antwort von Dagmar Wiedemann SPD • 20.09.2022
Bei Arbeitnehmer:innen erfolgt die Auszahlung über die Arbeitgeberin, so dass eine Nichtauszahlung ggf. dort, je nach Betriebsgröße in der Personalabteilung o.ä., angefragt werden könnte.
Frage von Miriam E. • 15.09.2022

Antwort von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.09.2022
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht.