Ich kann Ihnen daher leider keine Hoffnung machen, dass Sie von der im September auszuzahlenden Energiepreispauschale profitieren werden, da aktive und passive Arbeitsverhältnisse hier alleine durch das EStG unterschieden werden.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.09.2022 von Melanie Wegling SPD
Antwort 11.10.2022 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.

Antwort 23.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Deshalb wurden Vorruheständler nicht vergessen, sondern gehören nicht zur Zielgruppe der Energiepreispauschale.
300.—E Energiegeld für Bürger? Gibt es auch für Vorruheständler auch die Energiepauschale von 300.--
Antwort 28.09.2022 von Marco Buschmann FDP
Die seit dem Ukrainekrieg stark angestiegenen Energiekosten stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor immense finanzielle Herausforderungen
Antwort 20.09.2022 von Dagmar Wiedemann SPD
Bei Arbeitnehmer:innen erfolgt die Auszahlung über die Arbeitgeberin, so dass eine Nichtauszahlung ggf. dort, je nach Betriebsgröße in der Personalabteilung o.ä., angefragt werden könnte.
Antwort 16.09.2022 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht.