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Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.

Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Aber auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen.

Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann. So auch in der aktuellen Tarifrunde mit den Öffentlichen Arbeitgebern.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.

Die Inflationsausgleichspämie (IAP) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.