Antwort 06.04.2022 von Stefan Lenzen FDP
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten niedrigschwellige Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort.
Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen.
Nicht die Freiheit ist begründungspflichtig, sondern ihre Einschränkung.