Frage von Jens R. • 04.03.2022

Antwort ausstehend von Frank Oesterhelweg CDU
Generell ist zu sagen, dass vor dem Hintergrund einer Impfpflicht vielmehr als Artikel 1 des Grundgesetzes der Artikel 2 zur Debatte steht. Bei der Frage, inwiefern eine Impfpflicht damit vereinbar ist, handelt es sich um eine Abwägung zwischen verschiedenen Aspekten:
Eine Impfpflicht wäre weitreichend, aus meiner Sicht aber mit einer positiven Freiheitsbilanz und sie würde Rechtssicherheit schaffen.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit einen schweren Verlauf zu erleiden und intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen deutlich niedriger als ohne eine Dreifach-Impfung.
Die Impfung schützt die Person selbst, aber auch andere in unserer Gesellschaft vor der Infizierung oder einem schweren Verlauf.