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Die von Ihnen gestellten Fragen gehen schon sehr weit auf die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes ein, die jetzt erst noch geklärt und dann später im parlamentarischen Prozess debattiert werden

Die genaue technische Ausgestaltung hinsichtlich der Reihenfolge der Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens wird im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.


Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.

Ich gehe momentan davon aus, dass bereits im kommenden Jahr das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten kann.