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Das Führungszeugnis erfasst weder eine Chronologie des eigenen Namens noch etwa des Wohnortes. Insofern ergeben sich für die schon bisher auf Grundlage des TSG mögliche Änderung des Geschlechtseintrags keine Besonderheiten zu anderen Anlässen einer Namensänderung
Die Beratungen zu dem Selbstbestimmungsgesetz stehen im Deutschen Bundestag noch bevor
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz
Der Referentenentwurf soll noch im Herbst an die Bundesländer und queeren Verbände geschickt werden, damit diese sich mit dem Entwurf auseinandersetzen und Änderungsbedarfe anmelden können