Antwort 22.04.2022 von Zoe Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zwingend notwendig wäre eine positive Bewertung des Impfstoffes durch die europ. Arzneimittelbehörde, sowie eine Zulassung durch die Europäische Kommission.
Zwingend notwendig wäre eine positive Bewertung des Impfstoffes durch die europ. Arzneimittelbehörde, sowie eine Zulassung durch die Europäische Kommission.
Die Beforschung und Beobachtung der in Europa zugelassenen Impfstoffe ist umfassend und umfangreich.
Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.