Frage von Markus V. • 21.04.2023

Antwort von Katja Hessel FDP • 09.05.2023
Angesichts der Bedeutung dieses Themas ist dies auch angemessen.
Angesichts der Bedeutung dieses Themas ist dies auch angemessen.
Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben
Wir brauchen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
In dem Referentenentwurf für die Staatsangehörigkeitsreform sind viele gute Punkte enthalten.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.