Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Katja Mast
Antwort von Katja Mast
SPD
• 15.04.2025

Noch ist die Regierung nicht gebildet. Der Koalitionsvertrag steht und nun sind die Parteien an der Reihe. Bei der SPD stimmen die Mitglieder darüber ab.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.04.2025

Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.

Portrait von Doris Ahnen
Antwort von Doris Ahnen
SPD
• 15.04.2025

Haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihnen keine konkreten Empfehlungen hinsichtlich Ihres Einbürgerungsantrages geben kann.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

SGB XIII-Leistungen zählen wie Sie richtigerweise schreiben zur Lebensunterhaltssicherung. Es liegt also, so wie Sie den Fall schildern, nichts vor, was eine Anspruchseinbürgerung ausschließt

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Ein Einbürgerungsanspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen für die sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorliegen.

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