Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Dirk Vöpel SPD
Antwort 15.12.2022 von Hannes Walter SPD
die Ampelkoalition hat sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verständigt

Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie können die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Antwort ausstehend von Heiko Maas SPD
Antwort 08.12.2022 von Rebecca Schamber SPD
Ich bin in jedem Fall der Auffassung, dass für die Nutzer und Nutzerinnen von Nachtspeicherheizungen schnell Sonderregelungen beschlossen werden müssen, da in der Tat die Strompreisbremse hier nicht greift.