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Hannes Walter
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Frage von Joachim S. •

Hallo Herr Walter - gibt es zur Frage "Entlastung für Flüssiggaskunden" etwas Neues zu Berichten ? Ich sehe momentan keine Möglichkeit der Entlastung ! Vlt. verstehe ich das Entlastungspaket nicht !

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Hallo Herr S.,

 

die Ampelkoalition hat sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verständigt. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden.

 

Die Hilfe aus dem Fonds für alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe der Bundesregierung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Die Rechnung muss dafür bis zum 1. Dezember 2022 erstellt worden sein. Rechnungen über Öl, Pellets oder Briketts nach die nach diesem Stichtag erstellt wurden, können nicht mehr eingereicht werden

 

Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen.

 

Mit dieser Regelung zu den Energiepreisbremsen können Bürgerinnen und Bürger viel breiter entlastet werden, als dies ursprünglich von der Expertenkommission vorgesehen war. Dies ist mit Blick auf die überall steigenden Preise auch dringend nötig.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Hannes Walter

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