Frage von siegfried e. • 24.07.2025
Antwort von Andreas Lenz CSU • 02.08.2025
Abgeordnete wie Herr Spahn oder Herr Dobrindt wurden von den Wählerinnen und Wählern ihrer Wahlkreise gewählt, sie haben also ein demokratisches Mandat.
Abgeordnete wie Herr Spahn oder Herr Dobrindt wurden von den Wählerinnen und Wählern ihrer Wahlkreise gewählt, sie haben also ein demokratisches Mandat.
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Frau Brosius-Gersdorf ist für mich nicht wählbar – wegen ihrer Haltung zur Impfpflicht und ihrem Umgang mit den Grundrechten während der Corona-Pandemie. Das habe ich öffentlich und mehrfach begründet.