Antwort 20.09.2021 von Katja Hessel FDP
Die im Rahmen des TAMG vorgenommenen Einschränkungen sind dem Tierschutz nicht dienlich.
Die im Rahmen des TAMG vorgenommenen Einschränkungen sind dem Tierschutz nicht dienlich.
Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert. Bislang gibt es für den Beruf des Heilpraktikers keine rechtlich verbindliche Berufsordnung
In vielen Bereichen haben wir in Deutschland eine Überregulierung, die der Praxis nicht gerecht wird. Wir als AfD wollen solche Hürden abschaffen.
Approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgrund ihres Studiums in notwendigem Maße sach- und fachkundig, um apothekenpflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich einzusetzen und am Arzneimittelverkehr teilzunehmen.