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Sebastian Brehm
CSU
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Frage von Ursula W. •

Ich möchte gerne wissen, wie und ob Sie sich für meine Berufs- und Therapiefreiheit als Tierheilpraktikerin einsetzen werden die durch das neue TAMG massiv eingeschränkt wird.

Durch das neue TAMG wird mir als Tierheilpraktikerin die Existenzgrundlage entzogen. Ich habe eine langjährige und Ausbildung als Tierheilpraktikerin absolviert und besitze daher ein fundiertes Wissen in diesem Bereich. Durch das neue Gesetz ist die Ausübung des Berufs aber so gut wie unmöglich. Die Argumente vieler Parteien, dass der Beruf des Tierheilpraktikers zu einem anerkannten Beruf werden muss ist absolut richtig und wird von den Verbänden auch schon seit Jahren gefordert, aber man geht hier in der falschen Reihenfolge vor. Die Anerkennung des Berufs hätte vor der Verabschiedung des neuen TAMG erfolgen müssen. Ich habe viel Zeit und Geld in die Ausbildung gesteckt und bin nun nicht in der Lage, den Beruf vernünftig auszuführen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de vom 20. September 2021 zum Thema Tierheilpraxis und den damit verbundenen Sachverhalt. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.

Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert. Bislang gibt es für den Beruf des Heilpraktikers keine rechtlich verbindliche Berufsordnung. Eine einheitliche Ausbildung zum Heilpraktiker wird allerdings von vielen Seiten gefordert. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit auch ich werden prüfen, ob und wenn ja, welche Reformen im Bereich der Heilpraktiker-Ausbildung sinnvoll und notwendig sind.

Nach meiner Beurteilung der Sachlage ändert sich für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Bezug auf das TAMG in der Praxis zunächst nichts, und das ist gut so. Mit dem Gesetz werden die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue EU-Vorschriften angepasst. Dazu werden die Tierarzneimittelvorschriften aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und es wird ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz erlassen. Dieses schreibt die bisherigen Vorschriften im Wesentlichen fort. Auch die nationalen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren werden in dem neuen Gesetz fortgeschrieben.

Ich bin der Überzeugung, dass es für die Zukunft einen regen Austausch zwischen Bundestagsabgeordneten und Tierheilpraktikern geben sollte, um mit dem Berufsstand zusammen an einer Weiterentwicklung zu arbeiten. Ich finde die Reformvorschläge, die jetzt anstehen und auf die wir uns freuen, sollten vor allem von den Heilpraktikern selbst und ihren Verbänden kommen. Es geht nicht nur darum, den Beruf des freien Heilpraktikers als freien Heilberuf ebenso beizubehalten wie eine Therapiefreiheit, sondern eben auch darum, den Beruf weiterzuentwickeln.

Die Zahl der Heilpraktiker wächst von Jahr zu Jahr. Das liegt daran, dass auch die Zahl der Patienten von Jahr zu Jahr wächst. Und das spricht wiederum dafür, dass es eine sehr hohe Anerkennung für diesen Beruf gibt.

 Worüber sollte man nun beim Thema Ausbildung sprechen? Was sind denkbare Regelungen zur Sicherung und Erhöhung der Ausbildungsqualität? Ich finde, es muss weiterhin eine fundierte Ausbildung zu medizinischen und rechtlichen Fragen geben. Es muss auch klar sein: Wo sind die Grenzen des Berufs? Es muss eine praxisorientierte Ausbildung mit einem Praxisanteil sein, also keine akademisierte Ausbildung. Und was sollte neu sein? Dass wir eine bundeseinheitliche Regelung finden, eine bundeseinheitliche Ausbildung schaffen. Ich finde auch, dass sich die Heilpraktikerschulen akkreditieren lassen sollten und dass es eine vorgeschriebene Stundenzahl für den Unterricht gibt.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten und stehe für Rückfragen gerne weiter zur Verfügung. Bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

 

Sebastian Brehm, MdB

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