Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Der steuerliche Freibetrag gilt ausschließlich für Erwerbseinkommen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erzielen. Auf die Besteuerung der Rente selbst hat dies keine Auswirkungen.
Die Details zur geplanten Förderung liegen inzwischen vor und werden in den kommenden Wochen im Bundestag beraten und beschlossen. Wir haben uns im Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Unterstützung gezielt auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen auszurichten.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. April 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Wir GRÜNE in Münster stehen für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle in Münster Zugang zu sozialen, kulturellen und politischen Angeboten haben - unabhängig von finanzieller Situation und Bildung, Migrationsbiografie, Alter, sexueller Identität oder gesundheitlichen Einschränkungen.