Nein, natürlich nicht.
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Leider ist es auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat so, dass nicht Ihr früherer Status als ausländische Fachkraft, sondern ihr gegenwärtiger Status als Deutscher für die Frage des Elternnachzugs ausschlaggebend ist.

Die Idee, bei überlasteten Auslandsvertretungen die Erteilung aus Deutschland heraus zu unterstützen, befürworte ich

Es ist jetzt wichtig, durch Digitalisierung, Unterstützung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und gegebenenfalls die Einbidung von Agenturen die Wartezeiten weiter zu reduzieren. Ich werde dies weiter verfolgen.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle hilfreichen Informationen.

Das Thema Abschiebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).