
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle hilfreichen Informationen.
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Das Thema Abschiebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben. Wie in meiner letzten Antwort geschildert, halte ich die Abschaffung des Sprachnachweises zur Einreise und die Ermöglichung des Spracherwerbs in Deutschland für absolut sinnvoll - sowohl für die Betroffenen, als auch aus Integrationsgesichtspunkten.
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Personen, die als Angehörige von Fachkräften im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, dürfen in der Regel ohne Beschränkungen arbeiten.
Ich kann Ihnen allerdings noch kein konkretes Datum nennen, zu dem die Beantragungszeiten signifikant abgesenkt sind.