Antwort 11.02.2025 von Mahmut Özdemir SPD
Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz des AVV brachte die Bundesregierung zum Ausdruck, dass der weitreichende Verbotstatbestand des Vertrages mit Deutschlands bündnispolitischer Rolle kollidiert
Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz des AVV brachte die Bundesregierung zum Ausdruck, dass der weitreichende Verbotstatbestand des Vertrages mit Deutschlands bündnispolitischer Rolle kollidiert
Waffenlieferungen aus Deutschland, egal wohin in dieser Welt, gefallen mir nicht.

Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.
Nuklearwaffen sind ein wichtiger Teil unserer Sicherheitsarchitektur und der Abschreckung. Deutschland ist über die sogenannte Nukleare Teilhabe der NATO in dieses Konzept eingebunden und trägt hier einen Teil der Verantwortung.