Sehr geehrter Herr R.,
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Ich verweisezunächst auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs, der sich nun im Bundestag in den Beratungen befindet
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz
Zum Thema Rente: Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.