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Das Thema wird vor der Wahl nicht mehr im Bundestag behandelt werden.

Der Familienzuschlag für verheiratete Beamte (Bund) wurde nicht abgeschafft.

ich bin ganz Ihrer Meinung, dass sowohl Bund als auch die Bundesländer stets genau überlegen müssen, wie und an wen staatliche Unterstützung vergeben wird. Allerdings ist für die Wirtschaft gerade bei Standortentscheidungen die Verlässlichkeit sehr wichtig.

Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
