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Stella Merendino
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Frage von Sazzad S. •

Ich wohne in Ihrem WahlKr. Was gedenken Sie konkret gegen die bestehende Inländer-Diskriminierung bei der Familienzusammenführung nach § 28 AufenthG in Verbindung mit Art. 6 GG im BT zu unternehmen?

Sehr geehrte Frau Merendino,

ich bin gebürtiger Bangladeshi, lebe seit über 10 Jahren ununterbrochen in Deutschland; bin deutscher Staatsbürger mit eigener Wohnung und unkündbarer Anstellung im ÖD (IT-Spezialist an der Uni Potsdam) und versuche im Rahmen einer Familienzusammenführung meine noch in Dhaka lebende Frau nach D zu holen. Ich warte schon seit 18 Monaten auf einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Dhaka und bekomme auf mehrfache Nachfrage immer nur die pauschale Antwort, dass es leider eine unbestimmte Wartezeit gäbe, obwohl laut Visumhandbuch des AA gemäß Art. 6 GG der Rechtsschutz DEUTSCHER Staatsbürger regelmäßig Vorrang haben soll.
Die unbestimmte Wartezeit empfinde ich als ungerechte Inländer-Diskriminierung, die geltende Gesetze ignoriert. Ich bitte Sie, als meine Abgeordnete im Wahlkreis sich der Materie im Bundestag anzunehmen und sich für die Verkürzung der familienunfreundlichen Wartezeiten einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sazzad S.

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