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Künftig kann jeder beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen per Selbstauskunft anpassen lassen. Ich halte das für fragwürdig.
Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert aufgrund der Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant. Das ist vor allem deshalb so bedauerlich, da es zu Recht eine große Erwartung an die Bundesregierung und den Bundestag gibt, das diskriminierende Transsexuellengesetz schnell zu überwinden und würdevolle Verfahren für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.