
(...) Die Problemstellung, welche bei Online-Abstimmungen auftritt, ist folgende: Wahlen sollten nach deutschem Grundgesetz gleich und geheim sein, sichert man ab, dass jeder nur eine Stimme abgibt, muss man dafür die IP-Adresse bzw. persönliche Daten speichern, um zu schauen, ob bereits abgestimmt wurde – dann ist die Wahl zwar gleich, aber nicht geheim – will man hingegen, dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Bürgers nicht offen liegt und zurückverfolgbar ist, darf man diese Daten nicht speichern, wodurch dann die Möglichkeit zur Mehrfachabstimmung gegeben ist – dann ist die Wahl zwar geheim, aber nicht unbedingt gleich. (...)