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Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
Das Verfahren hierzu ist eindeutig geregelt: Über etwaige Wahlfehler entscheidet der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes und dem Wahlprüfungsgesetz.
Ihre Sorge um einen transparenten und demokratischen Wahlprozess wird sehr ernst genommen
Es gibt für mich keinen Anlass an der Rechtmäßigkeit der Wahl und ihrer Überprüfungsmechanismen zu zweifeln
Ich bin bei der Abstimmung der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses gefolgt, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen.