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Frage von Siegmar S. •

Wie stehen Sie zur Frage der Neuauszählung der stimmen des BSW zur Bundestagswahl vom 23.02.2025

Sehr geehrter Herr Adler,

immer wieder lese ich in den Sozialen Medien, das bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 die Stimmen des BSW nicht korrekt ausgezählt wurden.
Daher stellt sich für mein Demokratieverständnis die Frage, warum die Parteien im Bundestag und der Wahlausschuss des Bundestags dazu keine klare Stellung beziehen und die Neuauszählung die Stimmen nicht beschleunigen.
Der Artikel der renommierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckard Jesse (TU Chemnitz) vom 29.09.2025 im „Focus“ siehe Link



https://bm2yp.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/SMK1E8tHeGLdcArD1OSz2et3otJ0/fGefdDT4Vpg_


zeigt die verschiedenen Fehler und Unregelmäßigkeiten im Wahlergebnis sehr überzeugend auf.

Deshalb bitte ich Sie um Auskunft, wie Sie in der Frage der Neuauszählung abstimmen werden und was Sie zu tun gedenken, um das Verfahren zu beschleunigen.

Uwe Adler MdL
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich mit einer so wichtigen demokratischen Frage an mich wenden.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die von Ihnen genannte Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landtags Brandenburg fällt. Ich selbst bin Mitglied des Landtags und daher an Entscheidungen oder Verfahren auf Bundesebene, wie etwa die Feststellung oder Überprüfung von Bundestagswahlergebnissen, nicht beteiligt.

Nach meinem Kenntnisstand hat der Bundeswahlausschuss das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl bereits festgestellt. Sollten Bürgerinnen und Bürger oder Parteien Zweifel an der Korrektheit der Auszählung haben, sieht das Bundeswahlgesetz ausdrücklich die Möglichkeit eines Wahleinspruchs beim Deutschen Bundestag vor. Dieser wird dann vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages geprüft.

Mir ist wichtig zu betonen: Die Wahlprüfung in Deutschland folgt klar geregelten und rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren. Gerüchte oder Vermutungen in sozialen Netzwerken ersetzen keine überprüfbaren Fakten. Wenn es Unregelmäßigkeiten gegeben haben sollte, werden diese im Rahmen dieser Verfahren selbstverständlich aufgeklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Adler

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