Antwort 09.02.2021 von Nicole Bauer FDP
(...) im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns gilt grundsätzlich: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. (...)
(...) im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns gilt grundsätzlich: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. (...)
(...) Ihre Frage richtet sich jedoch thematisch an das Bundesgesundheitsministerium. (...)
Grundsätzlich mussten die Bundesregierung und die Landesregierungen während der COVID19-Pandemie zahlreiche Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten, die zum Teil sehr schmerzhaft waren und sich in Einzelfällen auch als falsch erwiesen.
(...) Die Corona-Epidemie wird große Folgewirkungen haben. Nicht nur gesundheitlich. Auch gesellschaftlich oder ökonomisch. (...)