Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
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Im Hinblick auf die Inflationsentwicklung zeichnet sich aber bereits ab, dass auf Bundesebene Initiativen zur Anhebung von Vergütungen wie insbesondere für Rechtsanwälte ergriffen werden. Schon in Anbetracht dessen darf die Vergütung für die berufsmäßige Betreuung meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben und muss wegen der herausragenden Bedeutung der Betreuertätigkeit für die soziale Wohlfahrtspflege ebenbürtig behandelt werden.
Mit einer Reihe an Entlastungspaketen hat die Ampel dazu beigetragen, dass das Land und die Bürger*innen gut durch den vergangenen Winter gekommen sind.
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.
Das Thema wurde in meiner Fraktion noch nicht abschließend beraten