Antwort 27.03.2023 von Bärbel Bas SPD
Dabei setzen wir grundsätzlich nicht eins zu eins die Vorgaben eines privaten Portals wie Abgeordnetenwatch um, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieser Ziele.
Dabei setzen wir grundsätzlich nicht eins zu eins die Vorgaben eines privaten Portals wie Abgeordnetenwatch um, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieser Ziele.
Ich empfehle Ihnen diese Frage an unseren SPD Gesundheitspolitiker im EU Parlament zu stellen: Tiemo Wölken!
mir ist zu dem Netzwerk nicht mehr bekannt, als medial nachlesbar ist.
Die deutsche Rechtsordnung kennt einen blind Trust nicht. Insofern kann man sich darauf nicht berufen. Im Podcast habe ich nur das allgemeine Procedere erklärt.