Ja, ich werde mich im weiteren Verfahren, insbesondere bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung in der Psychotherapie, dafür einsetzen, dass die Versorgung nicht auf der Strecke bleibt
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Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren – dies liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dabei geht es nicht darum, psychische Erkrankungen oder deren Behandlung geringzuschätzen, sondern eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung, eine bessere Steuerung der Patienten und einen effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten. Die Bundesregierung wurde zudem aufgefordert, an entscheidenden Stellen nachzuprüfen.
Wir werden als Grüne Bundestagsfraktion die weitere Entwicklung – insbesondere die praktischen Auswirkungen des Gesetzes – aufmerksam begleiten und uns auch künftig für eine tragfähige, gerecht verteilte Lösung der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung einbringen
Für mich ist entscheidend, dass notwendige psychotherapeutische Behandlungen nicht an wirtschaftlichen Unsicherheiten oder längeren Wartezeiten scheitern. Die Erfahrungen aus der Praxis, wie Sie sie schildern, sind deshalb ein wichtiger Maßstab für die weiteren Beratungen.
Gegenüber den ersten Entwürfen gab es bis zuletzt Anpassungen. Dabei haben wir die zahlreichen Rückmeldungen aufgenommen und soweit möglich berücksichtigt.