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Misbah Khan
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Frage von Dr. med. Felix W. •

Welche Möglichkeiten sehen Sie als Oppositionsabgeordnete, die geplanten Kürzungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch zu verhindern oder abzumildern?

Ich bin Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie und führe eine psychotherapeutische Praxis mit einem halben Kassensitz in 67280 Quirnheim. Von den geplanten Maßnahmen bin ich genauso betroffen wie meine psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen.

Bereits heute beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in meiner Praxis 9–12 Monate. Meine Warteliste umfasst über 70 Patientinnen und Patienten und ist deshalb geschlossen. Um die Versorgung sicherzustellen, arbeite ich in den meisten Quartalen mit etwa 150 % meines Budgets.

Die geplante Deckelung der extrabudgetären Vergütung würde mich zwingen, weniger Patientinnen und Patienten zu behandeln. Gleichzeitig sollen die Zuschläge für Kurzzeittherapien gestrichen werden, obwohl diese den erhöhten Aufwand einer schnellen Aufnahme in akuten Krisen ausgleichen sollen.

Ich bitte Sie, diese Maßnahmen zu überdenken. Sie würden die ohnehin angespannte psychotherapeutische Versorgung weiter verschlechtern und die Wartezeit verlängern.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Gemeinsam mit meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich gegen das Gesetz gestimmt. 

Aus unserer Sicht verfehlt es sein zentrales Versprechen – stabile Beiträge – bereits im ersten Jahr. Nach unserer Gegenrechnung erreicht das Einigungspaket im Jahr 2027 lediglich eine Entlastung von 16,8 Milliarden Euro statt der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten 18,8 Milliarden Euro. Damit entsteht bereits 2027 eine Finanzierungslücke von rund 2 Milliarden Euro. Eine weitere Erhöhung der Zusatzbeiträge ist damit schon heute absehbar.

Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu lösen, verlagert die Koalition die Lasten auf Versicherte, Beschäftigte, Arbeitgeber, Länder und Kommunen. Die Bundesgesundheitsministerin scheitert damit aus unserer Sicht an dem zentralen Versprechen dieses Gesetzes: Die Beitragssätze werden nicht dauerhaft stabilisiert. Gleichzeitig müssen Krankenhäuser, Arztpraxen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der Rettungsdienst sowie Patientinnen und Patienten erhebliche Einschnitte hinnehmen – während die Pharmaindustrie an entscheidenden Stellen geschont wird.

Die Folgen sind absehbar: Nach dem Krankenhaus Rating Report 2026 droht bis 2030 nahezu der Hälfte aller Krankenhäuser ein hohes Insolvenzrisiko. Kommunale Kliniken erwarten bis 2030 ein zusätzliches Defizit von rund 3 Milliarden Euro. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt zudem vor dem Wegfall von bis zu 140.000 Arbeitsplätzen.

Auch der Rettungsdienst bleibt strukturell unterfinanziert. Bis 2030 summieren sich die ungedeckten Kosten voraussichtlich auf rund 5,2 Milliarden Euro – obwohl die Bundesregierung den Rettungsdienst selbst als unverzichtbare, lebensrettende Säule der Gesundheitsversorgung bezeichnet.

Darüber hinaus wird der Verbraucherschutz geschwächt: Künftig entfällt die Verpflichtung der Krankenkassen, ihre Versicherten über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Gleichzeitig wird die bislang weitgehend beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnerinnen sowie -partnern eingeschränkt. Für viele Familien bedeutet das eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Wir werden als Grüne Bundestagsfraktion die weitere Entwicklung – insbesondere die praktischen Auswirkungen des Gesetzes  – aufmerksam begleiten und uns auch künftig für eine tragfähige, gerecht verteilte Lösung der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung einbringen. 

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