Antwort 27.10.2025 von Kathrin Gebel Die Linke
Ich warte das Ergebnis der unabhängigen Prüfung ab, um die Fairness des Verfahrens zu sichern und Vertrauen in die Entscheidung zu stärken.
Ich warte das Ergebnis der unabhängigen Prüfung ab, um die Fairness des Verfahrens zu sichern und Vertrauen in die Entscheidung zu stärken.
Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den Neuauszählungs-Einspruch vorrangig.