Antwort 10.06.2024 von Stephan Brandner AfD
Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.
Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.
da dies eine Abstimmung im Bundestag war, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an die Abgeordneten des Bundestages.
Sofern Bürgergeld nicht mehr bezogen wird und damit die Versicherungspflicht aufgrund des Bürgergeldbezugs endet, können die Jobcenter keine versicherungsrechtliche Einschätzung darüber treffen, wie im Anschluss der Versicherungsstatus einer Person gestaltet ist.