
Ich stehe der geplanten Änderung des Waffengesetzes positiv gegenüber. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass zum einen keiner an Waffen kommen soll, der politisch radikalisiert ist.
Ich stehe der geplanten Änderung des Waffengesetzes positiv gegenüber. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass zum einen keiner an Waffen kommen soll, der politisch radikalisiert ist.
Der geringe Anteil an der Energieproduktion und die hohen Sicherheitsrisiken für den Staat begründen für uns keinen Weiterbetrieb.
In meiner Antwort auf die Frage, ob Deutschland ein schärferes Waffengesetz benötige, bezog ich mich daher in erster Linie auf in Deutschland verübte Amoktaten oder Terrorakte wie die Attentate von Erfurt 2002, Winnenden 2009 und Hanau 2020, die alle von Tätern verübt wurden, die die Tatwaffen entweder selbst legal besaßen oder jemanden kannten, der sie legal besaß
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig.