(...) dass eine Einschränkung der Tauglichkeit der Wohnung und damit ein zur Mietminderung berechtigender Mangel nicht erst dann besteht (...)
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Gerade auch eine kluge und gerechte Wohnraumpolitik kann mit den Bedarfen der Energiewende harmonisiert werden.
Eine gesetzlich klar geregelte Form für die Wohnflächenberechnung, verbunden mit dem auch im Schreiben zitierten Vorschlag, die Wohnfläche bei der Übergabe verbindlich abzunehmen, würde Wohneigentümer*innen schützen und für Rechtssicherheit zwischen Bauträgern und Käufer*innen sowie bei der eventuellen Vermietung der gekauften Wohnung sorgen.
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)
(...) Insgesamt kommt das Ministerium nicht zu dem Ergebnis, dass gesetzgebender Handlungsbedarf bestünde. (...)
(...) Jedoch ist meiner Meinung nach grundsätzlich zu sagen, dass in den Verträgen vereinbarte Toleranzgrenzen zunächst mal für beide Seiten verbindlich sind. (...)