
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de
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bisher haben lediglich Bundesbeamte die Prämie bekommen, da das diesjährige Tarifergebnis des TVöD des Bundes bereits auf sie übertragen worden ist.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für uns hat die Einführung der Pauschalen Beihilfe weiterhin hohe Priorität. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Wahlfreiheit für Beamt*innen in dieser Wahlperiode einzuführen.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.