Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 05.05.2023

Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 17.07.2023

Der Hintergrund für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung (die Zuständigkeit liegt übrigens beim Bundesfinanzministerium) ist die Überlegung, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll.

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