Antwort 23.03.2022 von Anke Rehlinger SPD
Soweit die maßgeblichen Beschlüsse der Gremien der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist.
Soweit die maßgeblichen Beschlüsse der Gremien der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist.
Daher handelt es sich bei der Flächenauswahl nicht wie von Ihnen beschrieben um Zufall, sondern um eine gut vorbereitete Auswahl (...).
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten hat mein Bundesland die am weitesten gefassten Regelungen zu Sonntagsöffnungen gefasst.
Meine Haltung zum Ansiedlungsvorhaben ist ja vollkommen klar und Ihnen wohlbekannt.
Die Gutachten, die zeitnah den Mitgliedern des Gemeinderates Überherrn und voraussichtlich ab 12. April auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, dienen unter anderem der Klärung der von Ihnen aufgeworfenen und weiterer Fragen.