(...) Nach der bisher gehörten öffentlichen Sachverständigenanhörung und den öffentlichen Zeugenvernehmungen zeichnet sich allerdings ab, dass viele der in den Verbänden tätigen Spezialisten die Behörden und die Ministerien über die Frage einer Umgehungsmöglichkeit, die von dem einen oder anderen Mitglied ausgenutzt worden ist, im Unklaren gelassen haben. So haben wir beispielsweise versucht, durch Zeugeneinvernahme die Rolle von Clearstream zu hinterfragen. Mein bisheriger Eindruck ist, dass das, was bei Clearstream passiert ist, sprich die Zuordnung bestimmter Erträge zu bestimmten Aktien, auch für viele Banken selbst eine "Blackbox" war, und dass man immer dann, wenn Clearstream gesagt hat, das gehe nicht, die Segel gestrichen hat. (...)
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(...) Allerdings stellt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, welches am 11. Mai 2016 abschließend im Finanzausschuss des Bundestags beraten wurde, eine merkliche Vereinfachung des Steuerrechts und nicht weniger als die größte Reform der Abgabenordnung seit den 1970er Jahren dar. Vor diesem Hintergrund halte ich den von Ihnen zitierten Artikel von „t-online“, der primär auf den geplanten Verspätungszuschlag abzielt, für eine verkürzte Darstellung des Gesetzesvorhabens. (...)
(...) Das zuständige Ressort zur Prüfung für derartige Vorgänge ist das Bundesfinanzministerium. Dort werden diese Vorgänge geprüft und falls erforderlich weitere Schritte eingeleitet. (...)
(...) In Bezug auf Ihre zweite Frage sehe ich keinen Handlungsbedarf, dass Forschungsprojekte und -Einrichtungen Informationen über ihre Arbeit in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung stellen sollten. Dies würde einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten. (...)