(...) Ihr Fall ist in meinen Augen klar. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass beim Elternunterhalt nicht das Einkommen des Partners angerechnet werden darf. Das gilt für alle Partnerschaften, für Eheleute, für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften und natürlich auch für nichteheliche Lebenspartnerschaften. (...)
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(...) Selbstverständlich haben Sie Recht damit, dass für eingetragene Lebenspartnerschaften keine rechtliche Gleichstellung zu Ehen besteht. Dennoch begründet auch die Lebenspartnerschaften weitreichende gegenseitige Unterhaltspflichten. Ich halte es für notwendig, dass dieses Missverhältnis von Rechten und Pflichten - aktuell zum Beispiel im Bereich der Erbschaftsteuer - behoben wird. (...)
(...) Leider sehen die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland nur den Lärmschutz bei Neubauten vor. Unabhängig davon kann man aber trotzdem aktiv werden - auch Geschwindigkeitsbeschränkungen können den Lärm mindern. (...)
(...) Interessensverbände wie die COPA oder auch die AbL, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, in der ich übrigens selbst Mitglied bin, versuchen daher durch Thesenpapiere, Hintergrundgespräche und Themenveranstaltungen Einfluss auf die Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten zu nehmen. Diese Arbeit beeinflusst natürlich die gemeinsame Agrarpolitik - was ja auch bis zu einem gewissen Grad berechtigt ist, da Interessenverbände die Probleme der betroffenen Menschen und Industrien artikulieren sollen -, allerdings ist dieser Einfluss nicht meßbar und von Fall zu Fall unterschiedlich. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidberger,
(...) Auch im Kreis Pinneberg versorgen regionale Stadtwerke auch Kunden aus dem Versorgungsgebiet anderer Stadtwerke, generelle Absprachen, für die Zukunft keine Netznutzungsvereinbarungen miteinander zu schließen, gibt es dabei nicht. Nur ist es derzeit für den Kunden von Stadtwerken nicht immer möglich, zum Anbieter seiner Wahl zu wechseln (so besteht etwa bei den Stadtwerken Elmshorn freie Wechselmöglichkeit, bei den Barmstedtern aber bislang nicht). (...)