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(...) Auf dieser Grundlage erhalten in der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten. (...)
(...) Die meisten Güter und Waren des täglichen Bedarfs fallen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %, sind also von der Mehrwertsteuererhöhung gar nicht betroffen. Für andere Waren und Dienstleistungen – und das sind insbesondere auch Luxusgüter – ist die Mehrwertsteuer eine Steuer, die alle in gleicher Weise trifft. (...)
Sehr geehrter Herr Schubert,
Lieber Hans,
natürlich werde ich versuchen, zu helfen.
(...) eine sozialpolitische Errungenschaft für diesen Personenkreis dar. Dabei wird das rentenversicherunrentenversicherungspflichtige Einkommenbstätigen Pflegepersonen nach einem Entgelt berechnet, das sich in der Höhe nach dem Entgelt für die Pflegeleistungen entsprechender Pflegedienste und nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richtet. Die gesetzliche Regelung, wonach Altersvorsorgezulage und Eigenbeitrag bei der Riester-Rente nach dem fiktiven Entgelt, das Sie benannt haben, berechnet werden, ist rechtlich korrekt, da diese Beiträge immer nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen berechnet werden. (...)
(...) 1. Im Hinblick auf die EU-rechtlichen Vorgaben wird der Tätigkeitsbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger im Bezirk ausschließlich tätig sein darf, im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage im Umfang eingeschränkt. (...)