
Selbst wenn die Preise stiegen, würde ja im nächsten Jahr wieder ein Ausgleich stattfinden. Außerdem ist wissenschaftlich bewiesen worden, dass diese Spirale so nicht funktioniert.
Selbst wenn die Preise stiegen, würde ja im nächsten Jahr wieder ein Ausgleich stattfinden. Außerdem ist wissenschaftlich bewiesen worden, dass diese Spirale so nicht funktioniert.
Wir sind - gerade nach dem durchaus deutlich zu vernehmenden kritischen medialen Echo - zuversichtlich, dass die Vorschläge auf Bundesebene noch einmal einer kritischen Überprüfung unterzogen werden
vielen Dank für Ihre Frage. In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen und die erste Abschlagzahlung soll im September erfolgen.
Eine mögliche Übernahme steht erst nach Verhandlungen im Herbst durch die bay. Gesetzgeberin an. Sie gilt als wahrscheinlich. Ich würde eine Übernahme begrüßen.
2022 hat sich der Bund übrigens mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt.