(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
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(...) wir unterstützen die Offenlegung von Lobbyistenkontakten in jeder Form. Für uns als Politiker ist es selbstverständlich, dass wir mit unterschiedlichen Interessengruppen in Kontakt stehen und uns entsprechend zu den Themen informieren. (...)
(...) Mit Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf eine Petition zum UN-Migrationspakt mit der Nummer 85565, die seit dem 21. November 2018 auf dem E-Petitionsportal des Bundestages eingestellt ist. (...)
(...) Sie haben Recht, das nach Veröffentlichung der Petition zum Migrationspakt die Petitionsseite zeitweise nicht erreichbar war. Ich würde da anders als mancher Vertreter der AfD aber keine böse Absicht unterstellen, das lag vermutlich schlicht am großen Ansturm - bis zum Abend gab es ja mehr als 5.000 Mitzeichner. (...)
(...) Ihnen ist sicher bekannt, dass das Recht auf eine Petition durch Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert wird. Jede Petition wird vom Deutschen Bundestag angenommen, bearbeitet und beantwortet. Ob technische Probleme vorliegen, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. (...)
(...) Einen Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Petition gibt es nicht. Ich betone aber nochmal: Jede Petition wird bearbeitet, unabhängig davon, ob sie veröffentlicht wurde oder nicht. (...)