Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, um dem menschengemachten Klimawandel zu entgegnen. Ohne einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie wir wirtschaften, werden die Folgen des Klimawandels derart gravierend sein, so dass viele Regionen auf der Erde zukünftig unbewohnbar sein werden.
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Wir werden uns auch in den anstehenden Beratungen dafür einsetzen, den Öffentlichen Dienst weiter zu stärken, und hoffen, bald zu einer tragfähigen Einigung zu kommen.
Auch wenn es ein erster Erfolg ist, dass trotz einer angespannten Haushaltslage keine drastischen und weitreichenden Kürzungen bei den Freiwilligendiensten erfolgen, bedeutet die Reduzierung der Mittel eine Reduzierung des Platzangebots in den Freiwilligendiensten und je nach Region und Träger auch die Entlassung von pädagogischem Personal. Insbesondere kleinere Träger werden durch Kürzungen überproportional getroffen.
Wie auf Seite 62 unten erläutert wird, sind Leistungsberechtigte nach SGB II vom Rundfunkbeitrag befreit. Deshalb wird dieser bei der Berechnung des Regelbedarfes nicht berücksichtigt.
Diese gilt nach einer Abstimmung innerhalb der Bundesregierung nicht für Soldaten.