Frage von Stefan K. • 20.12.2023

Antwort von Rolf Mützenich SPD • 20.12.2023
unser Vorhaben ist weiterhin, dass Gesetz rechtsicher Anfang 2024 zu verabschieden, dass es wie geplant im Frühjahr 2024 in Kraft treten kann.
unser Vorhaben ist weiterhin, dass Gesetz rechtsicher Anfang 2024 zu verabschieden, dass es wie geplant im Frühjahr 2024 in Kraft treten kann.
Wir kritisieren das derzeitige Vorgehen der Ampel-Koalition bei der Aufstellung des Bundeshaushalts scharf.
Ich nehme mein Mandat und die damit verbunden Aufgaben sehr ernst und werde mich nur für die Interessen meiner Wähler einsetzen, die das Völkerrecht ernstnehmen.
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.