Frage von Bernd M. • 27.02.2006

Antwort von Joachim Mertes SPD • 03.03.2006
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrte Frau Meyer,
Sehr verehrte Frau Koch,
Sehr geehrter Herr Sohns,
erst vor kurzem ist ein Bürgerentscheid in Waiblingen, an dem ich aktiv
mitbeteiligt war leider gescheiter.Nach bayrischem Recht wäre der Entscheit
Eine deutlichverbesserte Bürgerbeteiligung liegt mir sehr am Herzen. In der Tat haben die Vorschriften zum Quorum in § 21 der GemO oftmals einen Verhinderungscharakter. M.E.