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Frage von Klaas K. •

Frage an Norman Paech von Klaas K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Paech,

da Sie Jurist sind und aus Hamburg kommen, richte ich meine Ausführungen an Sie. Ich bin Hartz IV- Empfänger. Als solcher waren inzwischen schon zwei hamburger ARGEN für mich zuständig. Lassen Sie mich vorrausschicken, dass die Aktionen zur Vermittlung in meinem Fall bislang ein Witz waren. Einmal schickte man mich unter anderem schon zu einem Bewerbungsgespräch für einen 1-Euro-Job, der schon vergeben war. Ansonsten schiebt die ARGE die Vermittlung an private Vermittlungsfirmen ab, die auch nichts auf die Reihe kriegen. Zur Begründung hat mir meine Fallmanagerin doch auch tatsächlich erzählt, ich hätte gar keinen Anspruch auf Vermittlung. Seltsam, wurde das nicht immer als Vorteil von Hartz IV gepriesen, dass viele Sozialhilfeempfänger nun wieder in der Vermittlung seien?

Leider bin ich auch ein ALGII-Empfänger, der so nie in den Medien vorgekommt. Ich habe nämlich gewisse Fähigkeiten, die es mir ab und zu erlauben, zeitlich begrenzt freie Aufträge anzunehmen.
Wann immer in solchen Fällen Geld auf mein Konto eingegangen ist, habe ich die ARGE postwendend davon in Kenntnis gesetzt.

Zeitweilig war ich in der Lage, für meinen Unterhalt selbst aufzukommen. Auch wenn, der Betrag, den man dazuverdienen darf, viel zu gering ist, hatte ich keine Einwände dagegen, dass mir das ALG II zeitweilig komplett gestrichen wurde. Der Dank dafür, dass ich meine Vermittlung selbst in die Hand nehme, und der Staat dadurch Geld spart, ist allerdings jedesmal ein Rechtferigungsmarathon, den ich aufgrund von Verdächtigungen seitens der ARGE zu absolvieren habe. Im aktuellen Fall geht es so weit, dass die mich zwingen wollen, geheime Daten bezüglich des Projektes herauszugeben, obwohl sie schon Kontoauzüge zu allen Zahlungen diesbezüglich vorliegen haben. Das torpediert natürlich meine Bemühungen, eine eigene Existenz aufzubauen. Was darf die ARGE also in solchen Fällen an Informationen einfordern? Und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Mit freundlichen Grüßen,

K.K.

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Antwort ausstehend von Norman Paech
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