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(...) Der jetzige Gesetzentwurf zur Neuregelung des Unterhaltsrechts verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts. (...)
(...) Sie haben recht. (...)
(...) Dass es Menschen gibt - wie Sie -, die meine Entscheidungen und Abstimmungen aus vielerlei Gründen nicht akzeptieren können ist durchaus nachvollziehbar und letztendlich in unserem demokratischen System sogar erwünscht. (...)
(...) Dennoch oder gerade deshalb halte ich es aber für legitim, wenn seitens der Abgeordneten ein so großer Aufklärungsbedarf besteht, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Da eine ausreichende Zahl von Abgeordneten diesen UA wollte, ziehe ich die Entscheidung nicht in Zweifel sondern setze darauf, dass der Untersuchungsausschuss im Ergebnis ausreichende Aufklärung über die damaligen Vorgänge bringen wird.
Sehr geehrter Herr Velten,
für Ihre Anfrage vom 17. März danke ich Ihnen vielmals.