Frage von Gotthilf K. • 20.04.2022

Antwort ausstehend von Charlotte Quik CDU
Es gibt keine Regelungen, die früheren Regierungsmitgliedern die Übernahme von parlamentarischen Funktionen – wie z.B. den Ausschussvorsitz - untersagen.
Einen Tipp kann man da wohl niemandem geben: aber am besten gar nicht zuhören, wenn geschrieen wird.
Hinsichtlich dem Ergebnis der Allensbach-Umfrage kann ich bestätigen, dass diese Ergebnisse sich mit meinen Erkenntnissen, die ich im Gespräch vor Ort mit den Bürgern erlangt habe, decken.
Seit Mitte Januar bin ich parteipolitisch für die Deutsche Zentrumspartei tätig, deren Ausrichtung und Parteiprogramm mich überzeugt hat, ihr beizutreten.
Herr Huber ist nach wie vor Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.