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Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Obwohl es in der Vergangenheit einige Verbesserungen gegeben hat, werden wir diesem Ziel insgesamt noch nicht gerecht.
Ein effektiver und zielführender Tierschutz funktioniert im EU-Binnenmarkt nur in einem gemeinsamen Rechtsrahmen. Der Gesetzentwurf ist daher praxisfern.
Wenn der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in die parlamentarischen Beratungen geht, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auch die Punkte, die Sie in Ihrer Nachricht anführen, ansprechen und uns dafür einsetzen, im Sinne des Tierwohls möglichst viele Verbesserungen durchzusetzen.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU bereits deutlich eingeschränkt.