Antwort 22.02.2008 von Volker Wissing parteilos
Sehr geehrter Herr Krieg,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Zuschrift.
Sehr geehrter Herr Krieg,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Zuschrift.
Sehr geehrter Herr Flegelskamp,
Sehr geehrte Frau Gubo,
wenn Sie eine konkrete Situation vor Augen haben, wird Sie ein Rechtsanwalt genauer beraten. Hinsichtlich einer allgemeinen Stellungnahme ist meinen letzten Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Sehr geehrter Herr Dantziger,
Sehr geehrter Herr Stein,