(...) Natürlich gibt es hierzu auch unterschiedliche Auffassungen. Grundsätzlich gilt aber: Die Abgeordneten können nicht automatisch deshalb auf den Beschluss eines Gesetzes verzichten, das sie selbst für sinnvoll und eben auch für verfassungsmäßig halten, nur weil es auch andere Einschätzungen und Expertisen gibt. Dann würde, einmal weitergedacht, Rechtsetzung angesichts der in der Regel an brisanten Materien strittigen Rechts- und Verfassungsfragen stark erschwert werden. (...)
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