Im Hinblick auf die Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch hat am 21.02.2019 der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Ärzte künftig – etwa im Internet – angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
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(...) der Schwangerschaftsabbruch ist in der aktuellen Rechtslage ein erlaubter Eingriff, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt und der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt. (...) "Werbeverbot". (...) Wenn unsere Rechtsordnung mit guten Gründen Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB zulässt, darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben vollkommen Recht, Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig. Aber unter bestimmten Bedingungen legal. (...)
(...) Ehrenpreis Kristina Hänel informiert über Schwangerschaftsabbruch und wurde dafür von SPD-Frauen gewürdigt. (...)
(...) die Koalition befindet sich derzeit in Verhandlungen zu dieser Problematik. Klar ist, eine Lösung muss her. (...)